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LG Hildesheim, 15.06.2023 - 22 KLs 22 Js 1900/22 |
Zitiervorschläge
LG Hildesheim, Entscheidung vom 15. Juni 2023 - 22 KLs 22 Js 1900/22 (https://dejure.org/2023,42239)
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Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Strafgesetzbuch §§ 264 Abs. 1 Nr. 1;, ; Abs. 2 Nr. 1;, ; 25 Abs. 2;, ; 53;, ; 73 Abs. 1;, ; 73c
Subventionsbetrug; Mittäterschaft eines Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe; Umfang der Berufspflichten eines Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe bei Subventionsanträgen; besonders schwerer Fall bei Mitverschulden des Subventionsgebers
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.05.2021 - 6 StR 137/21
Urteil des Landgerichts Stade wegen betrügerischer Erlangung von …
Auszug aus LG Hildesheim, 15.06.2023 - 22 KLs 22 Js 1900/22
Bei den beantragten Corona-Überbrückungshilfen in ihrer Ausgestaltung als direkte Leistungen aus öffentlichen Mitteln nach Bundes- oder Landesrecht ("Sonderunterstützung") ohne marktmäßige Gegenleistung zur Förderung der Wirtschaft handelt es sich um Subventionen im Sinne des § 264 Abs. 8 Nr. 1 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 04. Mai 2021, 6 StR 137/21 , zit. n. beck-online). - BGH, 07.10.2003 - 1 StR 274/03
Vermögensverlust (Regelbeispiel; besonders schwerer Fall des Betruges; großes …
Auszug aus LG Hildesheim, 15.06.2023 - 22 KLs 22 Js 1900/22
Die durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für den Begriff des "großen Ausmaßes" anzusetzende Regel-Grenze von 50.000 EUR (vgl. BGHSt 48, 360 ) wurde in beiden Fällen weit übertroffen (Fall 1: 777.448,64 EUR; Fall 2: 632.708,32 EUR). - BGH, 27.06.2019 - 3 StR 443/18
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer …
Auszug aus LG Hildesheim, 15.06.2023 - 22 KLs 22 Js 1900/22
(vgl. BGH, Urteil v. 27. Juni 2019, 3 StR 443/18 , Rn. 8-9, zit. n. juris). - BGH, 11.10.2017 - 1 StR 410/17
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende …
Auszug aus LG Hildesheim, 15.06.2023 - 22 KLs 22 Js 1900/22
Nach ständiger Rechtsprechung ist unter einem Hang eine eingewurzelte, intensive Neigung zu verstehen, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen (vgl. BGH, Beschl. v. 11. Oktober 2017, 1 StR 410/17 , zit. n. juris und v. 9. November 2011, 2 StR 42/11).